Die EU-Kommission will die umstrittene Entwaldungsverordnung verschieben: Sie schlug am Mittwoch in Brüssel eine zusätzliche Übergangsfrist von zwölf Monaten vor, „um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten“, so die Kommission in einer Mitteilung. Auch Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte immer wieder darauf bestanden, dass die Umsetzung verschoben wird. Sie sollte mit 1. Jänner 2025 gelten. Umweltschützer treten für die Verordnung ein.
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Als betroffene Waren werden neben Holz auch Rinder oder Soja genannt. Bauern oder Waldbesitzer müssten demnach eine Sorgfaltserklärung inklusive Geodaten abgeben, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen.
In der Bundesregierung gingen die Meinungen der beiden Koalitionspartner ÖVP und Grüne mit Bezug auf die EU-Entwaldungsverordnung auseinander. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hielt Anfang des Jahres in einem Brief an die EU-Kommission fest, dass es sich bei Totschnigs Forderung nicht um die offizielle Position Österreichs handle. Totschnig befürchtete einen zu hohen bürokratischen Aufwand für Waldbesitzer.
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