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E-Control, Attac, Volkshilfe Österreich berichten Strom- und Gas-Netzentgelte erhöhen sich 2025 deutlich

E-Control, Attac, Volkshilfe Österreich berichten Strom- und Gas-Netzentgelte erhöhen sich 2025 deutlich

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Die Stromnetz- und Gasnetz-Entgelte werden 2025 steigen, teilt die E-Control mit. Beide Preisanstiege kann man als üppig bezeichnen. Volkshilfe Österreich und Attac warnen vor den sozialen Folgen und fordern (Sofort)Maßnahmen.

Stromnetz und Gasnetz - für beide steigen 2025 die Entgelte in Österreich

Die Netzentgelte für Strom werden sich mit Jänner 2025 in Österreich größtenteils erhöhen. Auch die jährlich festzulegenden Gasnetzentgelte werden mit 1. Jänner 2025 für einen gasbeheizten Durchschnittshaushalt deutlich ansteigen. Beide Erhöhungen hat die Regulierungskommission der E-Control entsprechend beschlossen.

Erhöhte Stromnetzentgelte 2025

Im Österreichschnitt ergeben sich ab 2025 um etwa 19 % höhere Stromnetzentgelte für Industrie, Haushalt und Gewerbe. Für Haushalte steigen die Entgelte mit im Schnitt 23 % deutlicher an, da die Mengenrückgänge in diesem Segment stärker wirken. „Während im Vorjahr bundesweit in Summe noch Gesamtkosten in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro durch die Systemnutzungsentgelte aufgebracht werden mussten, so sind dies im laufenden Jahr bereits 3,0 Mrd. Euro, welche durch die Netzentgelte zu finanzieren sind. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt die Netzkostenerhöhung rund 73 Euro pro Jahr bzw. 6,10 Euro pro Monat“, rechnet der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, vor.

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Gründe für die Entgelterhöhungen bei Strom

Laut E-Control gibt es einige Gründe für die Entgelterhöhung bei Strom 2025.
Bereits im Jahr 2023 wurde ein Großteil der Netzbetreiber einer Kostenprüfung unterzogen. In den aktuellen Verfahren wurden die Kosten entsprechend dem gültigen Regulierungsmodell fortgeführt. Somit war die Kostenentwicklung insbesondere durch zusätzliche Investitionen der Stromnetzbetreiber geprägt. Neben dem gestiegenen Investitionsbedarf sind auch rückläufige Abgabemengen (weniger Stromverbrauch) verantwortlich für den Kostenanstieg und somit den Anstieg der Systemnutzungsentgelte. Die aufzubringenden Kosten verteilen sich durch geringere Abgabemengen auf eine geringere Mengenbasis, was einen weiteren wesentlichen Kostentreiber darstellt. Im Detail sank die Abgabe an Endverbraucher (m/w/d) im Jahr 2023 um 5,6 %.
Auf die Entgelte wirken sich diese Effekte auf der niederen Spannungsebene stärker aus. „Hierbei kommt auch noch eine bereits seit längerem bekannte Problematik zum Tragen. Für Kleinkunden erfolgt nämlich keine „Leistungsmessung“ - also die höchste Viertelstundenverbräuche pro Monat - in kW, sondern nur eine Messung der verbrauchten Arbeit in kWh. Für die Kosten des Netzes ist jedoch nicht relevant, wie hoch der gesamte Verbrauch eines Jahres ist, sondern wie stark das Netz von Erzeugung und Entnahme, auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, genutzt wird. Um hier eine sachgerechtere Kostentragung zu schaffen wäre es auch erforderlich, dass für sämtliche Kund:innen eine Messung und damit Verrechnung der Leistungsinanspruchnahme erfolgt, “ erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Und er drängt neuerlich auf eine rasche Umsetzung des erforderlichen Gesetzes. „Das ElWG ist dringend notwendig, um die Netzentgelte verursachungsgerechter gestalten zu können.“
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen kommt es in fast allen Netzbereichen zu teilweise deutlichen Erhöhungen bei der gemeinsamen Betrachtung der Netzentgelte (Netznutzung und Netzverlust). Lediglich im Netzbereich Graz kommt es zu einem reduzierten Netzentgelt, da hier ein deutlich geringerer Investitionsbedarf als in den restlichen Netzbereichen ermittelt wurde und auch die Mengenentwicklung weniger stark rückläufig war, argumentiert man bei der E-Conrol.

Stromnetzentgelte für Musterkunden ab 2025 in Österreich;

Erhöhte Gasnetzentgelte 2025

Die jährlich festzulegenden Gasnetzentgelte werden mit 1. Jänner 2025 für einen gasbeheizten Durchschnittshaushalt in Österreich deutlich ansteigen. Das hat die Regulierungskommission der E-Control entsprechend beschlossen. Je nach Bundesland machen die Netzentgelte rund 20 % der gesamten Gasrechnung aus, der Rest entfällt auf die Kosten für die Gaslieferung sowie Steuern und Abgaben.
Für einen gasbeheizten Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden verteuern sich im österreichweiten Schnitt die Netzentgelte um 16,6 Prozent bzw. 5 Euro pro Monat,“ rechnet der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, vor. Und er erläutert die Ergebnisse: „Die gegenständliche Novellierung der Netznutzungsentgelte basiert auf einem Mengengerüst mit einer deutlich gesunkenen Abgabemenge. Um witterungsbedingte Effekte zu glätten, basiert die Tarifierungsmenge auf dem arithmetischen Mittel der drei letztverfügbaren Jahre. Dennoch ist die der Tarifierung zu Grunde gelegten Menge um 7,4 Prozent zum Vorjahr gesunken. Die Gründe liegen beim verminderten Einsatz der Kraftwerke und bei der rückläufigen konjunkturellen Entwicklung. Aber auch im Wärmebereich sehen wir den Umstieg von Gas auf andere Energieträger. Die Kosten wurden zudem noch von der Inflation und den Erhöhungen der Fernleitungsentgelte beeinflusst.“
In drei Bundesländern steigen die Gasnetzentgelte besonders stark an. „In den Bundesländern Oberösterreich, Burgenland und Niederösterreich steigen die Gasnetzentgelte überdurchschnittlich an. Hier haben Mengenrückgänge und höhere vorgelagerte Netzkosten zu Kostensteigerungen geführt. Die Erhöhungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, dies hat mit den individuellen Mengenentwicklungen in den Bundesländern zu tun, “ erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.

Gasnetzentgelte für Musterkunden ab 2025 in Österreich

Auch auf Netzebene 2 satte Entgelt-Steigerungen

In allen Netzbereichen kommt es auf der Netzebene 2 im Jahr 2025 zu Erhöhungen der Entgelte. „Die Netzebene 2 ist sehr volatil und abhängig vom Kraftwerkseinsatz. Da sich die Mengen der Netzebene 2 zum Vorjahr deutlich reduziert haben, sind heuer Entgeltsteigerungen notwendig. Hinzu kommt, dass die Erhöhung der Fernleitungsentgelte für die Kund:innen der Netzebene 2 einen höheren tariflichen Effekt hat, als für die Kund:innen der Netzebene 3“, so Wolfgang Urbantschitsch.
Im österreichischen Durchschnitt liegt die Erhöhung der Netzentgelte für einen größeren Musterkunden mit einer Abnahme von 90 GWh Energie bei 23,7 % im Vergleich zu 2024.

Kosten-Explosion: Gemeinnützige Energieversorger und Sofortmaßnahmen gefordert

2025 drohen Haushalten in Österreich Stromkostensteigerungen von bis zu 45 %. Gründe sind die vorhin erwähnten, stark steigenden, Netzentgelte, aber auch das Auslaufen der Strompreisbremse.
Volkshilfe Österreich und Attac warnen vor dramatischen sozialen Folgen und fordern unisono Sofortmaßnahmen sowie einen gemeinnützigen Energiesektor.
Die Landesversorger haben allein im Jahr 2023 rund 2,5 Milliarden Euro Profit gemacht. Dennoch werden Verbraucher 8m/w/d) doppelt zur Kassa gebeten. Das zeigt, dass die Liberalisierung und Profitorientierung des Energiemarktes ein schwerer Fehler ist und wir mehr echte demokratische Kontrolle brauchen,“ erklärt Hanna Braun, Energie-Expertin bei Attac Österreich
Besonders armutsbetroffene Menschen treffen die seit Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders hart, da sie einen großen Teil ihres Einkommens für Energie, Wohnen und Lebensmittel ausgeben“, erklärt Erich Fenninger, Direktor Volkshilfe Österreich, und ergänzt: „Niemand sollte sich zwischen “Essen oder heizen” entscheiden müssen. Ein neuerlicher Anstieg der Strompreise wäre für Menschen mit wenig Einkommen verheerend und würde dramatische soziale Folgen haben“.

„Energie-Grundanspruch“ als bessere Stromkostenbremse

Als kurzfristige Lösung fordern Attac und Volkshilfe Österreich, dass die steigenden Netznutzungsentgelte auch von den Energiekonzernen finanziert werden. Dafür ist allerdings eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts und -organisationsgesetz (ElWOG) nötig.
Zudem ist eine Verbesserung und Verlängerung der Strompreisbremse nötig. Attac hat dazu das Konzept eines „Energie-Grundanspruchs“ vorgelegt, der einen leistbaren Grundbedarf für alle Haushalte sicherstellt. Damit die Versorger die Preise nicht auf den maximal gestützten Preis anheben, sollte stattdessen ein fixer Betrag des Strompreises gefördert werden.
Energie ist ein Grundrecht”, erklärt Hanna Braun: „Daher muss die nächste Regierung gesetzlich die Gemeinnützigkeit der Energieversorger verankern - mit den Zielen Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Klimaschutz.” Vorbild könnte das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sein, das Gewinne begrenzt und deren Verwendung reguliert. „Die Energiepreise müssen sich an den tatsächlichen Herstellungskosten orientieren, nicht an spekulationsgetriebenen Börsenpreisen”, ergänzt der Volkshilfe-Chef Erich Fenninger.

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