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Digitaler Zulassungsschein kann nun weitergegeben werden

Digitaler Zulassungsschein kann nun weitergegeben werden
Voraussetzung ist ID Austria mit Vollfunktion

Der digitale Zulassungsschein kann nun auch weitergegeben werden, falls jemand anderer mit dem eigenen Auto fährt. Bis dato konnte er nur vom Besitzer selbst verwendet werden. Mittlerweile wird der digitale Zulassungsschein nach seiner Einführung im Februar 2024 von 590.000 Nutzerinnen und Nutzern in Anspruch genommen. Voraussetzung für den Gebrauch der neuen Funktionen ist eine ID Austria mit Vollfunktion.

Zudem benötigt man die App „eAusweise“ und eine aktivierte App „Digitales Amt“ am selben Gerät. Bereits bezogene Nachweise müssen nach der Aktualisierung neu geladen werden. Dabei werden neue Sicherheitsfunktionen integriert, die für die Weitergabe von Zulassungsdaten nötig sind.

Weitergabedauer bis maximal zwölf Monate

Die Dauer der Weitergabe kann individuell festgelegt werden (ein Tag oder bis zu zwölf Monate). Ein weitergegebener Zulassungsschein kann jedoch nicht nochmals weitergegeben werden. Die Daten des Zulassungsscheins können analog zu den Führerscheindaten nicht nur der Exekutive bei Verkehrskontrollen, sondern auch per Bluetooth Dritten vorgezeigt werden.

„Es gibt viele Fälle, bei denen sich zwei Personen ein Auto teilen, man einem Freund oder einer Verwandten das Auto leiht. Deshalb weiten wir den digitalen Zulassungsschein aus“, betonte die zuständige Staatssekretärin für Digitalisierung, Claudia Plakolm (ÖVP).

Die ID-Austria verzeichnet aktuell drei Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer. Seit dem Start des digitalen Führerscheins im Oktober 2022 wurde dieser 654.000 ausgestellt. 590.000 Personen nutzen bereits den digitalen Zulassungsschein.

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