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Neue Winterreifen-Pflicht: Diese Reifen sind jetzt verboten

Neue Winterreifen-Pflicht: Diese Reifen sind jetzt verboten
Winterreifen Auto
Winterreifen Auto

Winterreifen: Seit dem 1. Oktober 2024 sind ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol bei Glätte und Schnee nicht mehr erlaubt. So prüfen Sie, ob Ihre Reifen wintertauglich sind!

Ab dem 1. Oktober 2024 sind Winter- und Ganzjahresreifen, die lediglich das M+S-Symbol tragen, bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland nicht mehr zulässig.

Erlaubt sind nun nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – erkennbar an einem Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke. Diese Kennzeichnung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für wintertaugliche Bereifung bei Glätte, Schnee, Schneematsch und Reif.

Bis 2018 galt noch das M+S-Symbol (für „Matsch und Schnee“) als wintertauglich, doch seitdem ist auch das Alpine-Symbol Pflicht. Reifen, die vor 2018 ohne das neue Symbol hergestellt wurden, durften bislang noch im Verkehr bleiben, doch diese Übergangsfrist ist nun abgelaufen.

Wer also in die kalte Jahreszeit startet, sollte sicherstellen, dass seine Reifen das Alpine-Symbol – auch 3PMSF genannt – tragen. Da viele Hersteller bereits vor der Vorschrift ihre Reifen mit beiden Kennzeichnungen ausgestattet haben, dürften reine M+S-Reifen im Straßenverkehr selten geworden sein. Der Unterschied zwischen den Symbolen: Das M+S-Symbol ist eine Herstellerauszeichnung, während das Alpine-Symbol eine behördliche Zulassung nach vorangegangener Prüfung verlangt.

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Credit: Michelin

Bußgelder für falsche Winterreifen

Wer bei winterlichen Bedingungen ohne zulässige Winterreifen erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Die Strafen im Einzelnen:

  • Verstoß ohne Gefährdung: 60 Euro und 1 Punkt
  • Behinderung anderer: 80 Euro und 1 Punkt
  • Gefährdung: 100 Euro und 1 Punkt
  • Unfall: 120 Euro und 1 Punkt

Auch Halterhaftung ist möglich: Ist der Fahrzeughalter nicht selbst gefahren, kann ihm dennoch ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt drohen.

Versicherungsschutz und Haftung bei falscher Bereifung

Wer mit unpassenden Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, riskiert laut Rechtsprechung seinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen, falls die Versicherung grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Ob die Versicherung den Schaden vollständig reguliert, hängt von der Frage ab, ob der Unfall durch die fehlende Winterbereifung verursacht wurde – etwa bei einem verlängerten Bremsweg auf glatter Straße. Da bisher auch M+S-Reifen als wintertauglich anerkannt wurden, könnte es Versicherungen schwerfallen, unmittelbar nach dem 1. Oktober auf eine Schadensregulierung zu verzichten. Dennoch empfiehlt sich ein schneller Reifenwechsel, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Reifenwechsel und Profiltiefe nicht vergessen

Wer seine Reifen kontrolliert, sollte dabei auch die Profiltiefe beachten: Empfohlen sind mindestens vier Millimeter für den Winterbetrieb, auch wenn das Gesetz nur 1,6 Millimeter vorschreibt. Auch sprödes oder beschädigtes Material ist ein Warnzeichen für den Wechsel.

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